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KOSTEN

Gesetzlich Versicherte

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen. Gesetzlich Versicherte bringen zum Erstgespräch bitte Ihre Chipkarte und falls vorhanden die vorliegenden Arzt- oder Klinikberichte mit.

Privat Versicherte & Beihilfe

Privat Versicherte sollten mit Ihrer Krankenkasse im vorab klären, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden. Zur Beantragung der Kostenübernahme für eine Psychotherapie haben die privaten Krankenkassen/Beihilfe eigene Formblätter, die Sie am besten im Vorab anfordern und bereits zum Erstgespräch mitbringen. Bei der Beantragung der Kostenübernahme werden Sie selbstverständlich unterstützt. Sie erhalten zunächst eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie die Kosten einer Psychotherapie auch selbst zahlen. Gründe hierfür können zum einen bürokratischer oder versicherungsrechtlicher Natur sein. Zum anderen besteht oft der Wunsch nach psychotherapeutischen Leistungen, auch wenn keine psychische Erkrankung vorliegt oder Indikation für eine Richtlinien-Psychotherapie gegeben ist. Selbstzahler Leistungen werden nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin und ausgehend von Ihrer Initiative erbracht. Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beträgt aktuell 100,55€ für eine Sitzung (50 Minuten). Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber der Krankenkasse.

Ausfallhonorar

Meine Praxis arbeitet nach dem Bestellsystem, d. h. die Sitzungszeit ist für alle Patienten persönlich reserviert. Kurzfristige Absagen führen zu nicht kompensierbaren  Einnahmeausfällen, da die Krankenkassen nur tatsächlich erbrachte Leistungen vergüten. Terminabsagen sind bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei. Erfolgt eine Terminabsage nicht fristgerecht, ist unabhängig vom Grund der Absage ein Ausfallhonorar in Höhe von 75 € bis zum nächsten Termin zu entrichten.